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   BayObLG, 27.10.1983 - BReg. 1 Z 35/83   

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BayObLG, 27.10.1983 - BReg. 1 Z 35/83 (https://dejure.org/1983,10224)
BayObLG, Entscheidung vom 27.10.1983 - BReg. 1 Z 35/83 (https://dejure.org/1983,10224)
BayObLG, Entscheidung vom 27. Oktober 1983 - BReg. 1 Z 35/83 (https://dejure.org/1983,10224)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Internationale Zuständigkeit eines deutschen Nachlassgerichts bei Unterfallen der Erbfolge ganz oder teilweise unter deutsches Sachrecht; Richten der Erbfolge für den beweglichen Nachlaß und für den in der Bundesrepublik Deutschland gelegenen unbeweglichen Nachlaß eines ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Rpfleger 1984, 66
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BayObLG, 20.09.1982 - BReg. 1 Z 79/82

    Zu den Voraussetzungen der Testierfähigkeit

    Auszug aus BayObLG, 27.10.1983 - BReg. 1 Z 35/83
    Die Feststellungslast für die Testierunfähigkeit als eine das Erbrecht vernichtende Tatsache hat grundsätzlich derjenige zu tragen, der sich auf die darauf beruhende Unwirksamkeit des Testaments beruft (BayObLGZ 1979, 256/261/266; 1982, 309/312).

    Hierbei muß die Testierunfähigkeit des Erblassers zur vollen Überzeugung des Gerichts feststehen, wenn ein Testament aus diesem Grund für nichtig erklärt werden soll; bei nicht behebbaren Zweifeln muß der Erbschein nach dem Testament erteilt werden (BayObLGZ 1956, 377/380; 1982, 309/312; KG NJW 1963, 766/769; Jansen § 12 FGG RdNr. 9; vgl. BGHZ 40, 54/59; 53, 245/256).

    Die Tatsachenwürdigung ist im Rechtsbeschwerdeverfahren nur dahin zu prüfen, ob der Tatrichter den maßgeblichen Sachverhalt ausreichend erforscht (§ 12 FGG), bei der Erörterung des Beweisstoffs alle wesentlichen Umstände berücksichtigt (§ 25 FGG) und hierbei nicht gegen gesetzliche Beweisregeln oder die Denkgesetze und feststehende Erfahrungssätze verstoßen hat, ferner ob die Beweisanforderungen vernachlässigt oder überspannt worden sind (BayObLGZ 1976, 67/73 f.; 1982, 309/312; Keidel/Kuntze/Winkler RdNr. 42, Jansen RdNr. 19, je zu § 27 FGG).

  • BayObLG, 21.02.1975 - BReg. 1 Z 45/74
    Auszug aus BayObLG, 27.10.1983 - BReg. 1 Z 35/83
    Ausgehend vom grundsätzlichen Gleichlauf zwischen materiellem Recht und Verfahrensrecht sieht die Rechtsprechung die internationale Zuständigkeit eines deutschen Nachlaßgerichts jedenfalls dann als gegeben an, wenn die Erbfolge, sei es auch nur kraft Rückverweisung durch ausländisches Recht, wie hier (siehe unten Nrn. 4, 5 a) ganz oder teilweise deutschem Sachrecht unterfällt (BayObLGZ 1971, 34/37; 1972, 383/384; 1975, 86/88; Keidel/Kuntze/Winkler RdNr. 18, Jansen FGG 2. Aufl. RdNr. 26, je zu§ 73 FGG; Firsching Nachlaßrecht 5. Aufl. S. 46/49; Soergel/Siebert BGB 10. Aufl. vor Art. 24 EGBGB RdNrn. 56 ff.; Staudinger BGB 12. Aufl. § 2369 RdNr. 11).

    Soweit das Landgericht davon ausgeht, für den beweglichen Nachlaß und für den in der Bundesrepublik Deutschland befindlichen unbeweglichen Nachlaß sei das deutsche Erbrecht maßgebend, befindet sich das Beschwerdegericht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Senats (BayObLGZ 1975, 86/88 f.), von der abzugehen kein Anlaß besteht.

  • BayObLG, 15.12.1972 - BReg. 1 Z 74/72
    Auszug aus BayObLG, 27.10.1983 - BReg. 1 Z 35/83
    Das deutsche internationale Verfahrensrecht kennt keine allgemeine gesetzliche Regelung der internationalen Zuständigkeit (BayObLGZ 1972, 383/384).

    Ausgehend vom grundsätzlichen Gleichlauf zwischen materiellem Recht und Verfahrensrecht sieht die Rechtsprechung die internationale Zuständigkeit eines deutschen Nachlaßgerichts jedenfalls dann als gegeben an, wenn die Erbfolge, sei es auch nur kraft Rückverweisung durch ausländisches Recht, wie hier (siehe unten Nrn. 4, 5 a) ganz oder teilweise deutschem Sachrecht unterfällt (BayObLGZ 1971, 34/37; 1972, 383/384; 1975, 86/88; Keidel/Kuntze/Winkler RdNr. 18, Jansen FGG 2. Aufl. RdNr. 26, je zu§ 73 FGG; Firsching Nachlaßrecht 5. Aufl. S. 46/49; Soergel/Siebert BGB 10. Aufl. vor Art. 24 EGBGB RdNrn. 56 ff.; Staudinger BGB 12. Aufl. § 2369 RdNr. 11).

  • BGH, 17.02.1970 - III ZR 139/67

    Anastasia - Anforderungen an die Überzeugungsbildung des Gerichts

    Auszug aus BayObLG, 27.10.1983 - BReg. 1 Z 35/83
    Hierbei muß die Testierunfähigkeit des Erblassers zur vollen Überzeugung des Gerichts feststehen, wenn ein Testament aus diesem Grund für nichtig erklärt werden soll; bei nicht behebbaren Zweifeln muß der Erbschein nach dem Testament erteilt werden (BayObLGZ 1956, 377/380; 1982, 309/312; KG NJW 1963, 766/769; Jansen § 12 FGG RdNr. 9; vgl. BGHZ 40, 54/59; 53, 245/256).
  • BGH, 20.12.1972 - IV ZB 20/72

    Schutzmaßnahmen in einem elterlichen Gewaltverhältnis

    Auszug aus BayObLG, 27.10.1983 - BReg. 1 Z 35/83
    In solchen Fällen ist die internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu prüfen (BGHZ 60, 68/70 f., OLG Karlsruhe NJW 1976, 485 und ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. BayObLGZ 1978, 251/253 m.Nachw.; 1980, 42/44; 1982, 284/287 f.).
  • BGH, 05.07.1963 - V ZB 7/63

    Einziehung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses

    Auszug aus BayObLG, 27.10.1983 - BReg. 1 Z 35/83
    Hierbei muß die Testierunfähigkeit des Erblassers zur vollen Überzeugung des Gerichts feststehen, wenn ein Testament aus diesem Grund für nichtig erklärt werden soll; bei nicht behebbaren Zweifeln muß der Erbschein nach dem Testament erteilt werden (BayObLGZ 1956, 377/380; 1982, 309/312; KG NJW 1963, 766/769; Jansen § 12 FGG RdNr. 9; vgl. BGHZ 40, 54/59; 53, 245/256).
  • BayObLG, 29.03.1976 - BReg. 1 Z 9/76

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer sofortigen weiteren Beschwerde;

    Auszug aus BayObLG, 27.10.1983 - BReg. 1 Z 35/83
    Die Tatsachenwürdigung ist im Rechtsbeschwerdeverfahren nur dahin zu prüfen, ob der Tatrichter den maßgeblichen Sachverhalt ausreichend erforscht (§ 12 FGG), bei der Erörterung des Beweisstoffs alle wesentlichen Umstände berücksichtigt (§ 25 FGG) und hierbei nicht gegen gesetzliche Beweisregeln oder die Denkgesetze und feststehende Erfahrungssätze verstoßen hat, ferner ob die Beweisanforderungen vernachlässigt oder überspannt worden sind (BayObLGZ 1976, 67/73 f.; 1982, 309/312; Keidel/Kuntze/Winkler RdNr. 42, Jansen RdNr. 19, je zu § 27 FGG).
  • BayObLG, 01.08.1979 - BReg. 1 Z 16/79
    Auszug aus BayObLG, 27.10.1983 - BReg. 1 Z 35/83
    Die Feststellungslast für die Testierunfähigkeit als eine das Erbrecht vernichtende Tatsache hat grundsätzlich derjenige zu tragen, der sich auf die darauf beruhende Unwirksamkeit des Testaments beruft (BayObLGZ 1979, 256/261/266; 1982, 309/312).
  • BayObLG, 01.02.1980 - BReg. 1 Z 72/79

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer weiteren Beschwerde; Anforderungen an

    Auszug aus BayObLG, 27.10.1983 - BReg. 1 Z 35/83
    In solchen Fällen ist die internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu prüfen (BGHZ 60, 68/70 f., OLG Karlsruhe NJW 1976, 485 und ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. BayObLGZ 1978, 251/253 m.Nachw.; 1980, 42/44; 1982, 284/287 f.).
  • OLG Karlsruhe, 18.07.1975 - 4 W 16/75
    Auszug aus BayObLG, 27.10.1983 - BReg. 1 Z 35/83
    In solchen Fällen ist die internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu prüfen (BGHZ 60, 68/70 f., OLG Karlsruhe NJW 1976, 485 und ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. BayObLGZ 1978, 251/253 m.Nachw.; 1980, 42/44; 1982, 284/287 f.).
  • BayObLG, 16.08.1982 - BReg. 1 Z 73/82

    Testamentarische Erbfolge mit Auslandsberührung im Falle des teilweisen Widerrufs

  • BayObLG, 18.03.1983 - BReg. 1 Z 83/82

    Namengebung; Name; Kind; Geburt; Geburtenbuch; Nichtehelich; Nichteheliches Kind;

  • BayObLG, 08.08.1978 - BReg. 1 Z 58/78
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